Kein Anwalt ohne Gutachten? So beantragen Sie es, gebührenfrei.
Viele Kanzleien übernehmen ein Mandat mit Prozesskostenhilfe erst, wenn ein medizinisches Gutachten vorliegt. Zwei Wege führen dorthin, beide gebührenfrei, beide ohne Anwalt: die Gutachterkommission der Ärztekammer, in deren Bezirk die Ärzte tätig sind, und die gesetzliche Krankenkasse mit dem Medizinischen Dienst. Für das erste Anwaltsgespräch gibt es den Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie diesen Umweg meist nicht.
Das bekommen Sie mit Ihrer Fallakte
- Wegweiser zum Gutachten3 Seiten: welche Stelle wofür zuständig ist, was es kostet, welche Grenzen gelten, was Sie beifügen.
- Muster A – Begleitschreiben GutachterkommissionZum Selbstausfüllen. Der Vorwurf steht in Ihren eigenen Worten.
- Muster B – Schreiben an die KrankenkasseBitte um Unterstützung nach § 66 SGB V.
- Muster C – Antrag auf AkteneinsichtNach § 630g BGB, für Patienten und Hinterbliebene.
- ChecklisteWas Sie dem Antrag beifügen.
Kein eigener Verkauf, nichts zum Herunterladen. Wegweiser, Muster und Checkliste liegen jeder bezahlten Leistung bei: Fallakte, Fragenbericht, Formularservice.
Die Anlage, die Kommission und Medizinischer Dienst brauchen
Die Anlage, die Kommission und Medizinischer Dienst brauchen, ist die Aufbereitung Ihrer Unterlagen. Die machen wir: Fallakte, Preis vor Arbeitsbeginn.
Dieser Wegweiser ist allgemeine Information. Ob ein Fehler vorliegt, entscheiden die Gutachter; was rechtlich daraus folgt, Ihr Anwalt.
Ausführlich, mit Gesetzeswortlaut, im Ratgeber: Gutachterkommission und Schlichtungsstelle · Krankenkasse und Medizinischer Dienst.