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Kein Anwalt ohne Gutachten? So beantragen Sie es, gebührenfrei.

Viele Kanzleien übernehmen ein Mandat mit Prozesskostenhilfe erst, wenn ein medizinisches Gutachten vorliegt. Zwei Wege führen dorthin, beide gebührenfrei, beide ohne Anwalt: die Gutachterkommission der Ärztekammer, in deren Bezirk die Ärzte tätig sind, und die gesetzliche Krankenkasse mit dem Medizinischen Dienst. Für das erste Anwaltsgespräch gibt es den Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie diesen Umweg meist nicht.

GutachterkommissionBei jeder Landesärztekammer gibt es eine Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle; zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk die Ärztin oder der Arzt tätig ist. Das Verfahren ist gebührenfrei, einen Anwalt brauchen Sie nicht. Die Kommission wird in der Regel nicht tätig, wenn die Behandlung länger als fünf Jahre zurückliegt, ein Zivilprozess läuft oder entschieden ist oder ein Strafverfahren läuft.
Krankenkasse und Medizinischer DienstNach § 66 SGB V sollen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen. Dazu gehört, dass die Kasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes veranlassen kann. Für Sie kostet das nichts.
BeratungshilfeFür ein Beratungsgespräch brauchen Sie kein Gutachten. Wenn Sie die Kosten eines Anwalts nicht aufbringen können, beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Mit dem Schein gehen Sie zu einem Fachanwalt für Medizinrecht; Ihr Eigenanteil beträgt 15 Euro.

Das bekommen Sie mit Ihrer Fallakte

  • Wegweiser zum Gutachten3 Seiten: welche Stelle wofür zuständig ist, was es kostet, welche Grenzen gelten, was Sie beifügen.
  • Muster A – Begleitschreiben GutachterkommissionZum Selbstausfüllen. Der Vorwurf steht in Ihren eigenen Worten.
  • Muster B – Schreiben an die KrankenkasseBitte um Unterstützung nach § 66 SGB V.
  • Muster C – Antrag auf AkteneinsichtNach § 630g BGB, für Patienten und Hinterbliebene.
  • ChecklisteWas Sie dem Antrag beifügen.

Kein eigener Verkauf, nichts zum Herunterladen. Wegweiser, Muster und Checkliste liegen jeder bezahlten Leistung bei: Fallakte, Fragenbericht, Formularservice.

Die Anlage, die Kommission und Medizinischer Dienst brauchen

Die Anlage, die Kommission und Medizinischer Dienst brauchen, ist die Aufbereitung Ihrer Unterlagen. Die machen wir: Fallakte, Preis vor Arbeitsbeginn.

Fallakte anfragen

Dieser Wegweiser ist allgemeine Information. Ob ein Fehler vorliegt, entscheiden die Gutachter; was rechtlich daraus folgt, Ihr Anwalt.

Ausführlich, mit Gesetzeswortlaut, im Ratgeber: Gutachterkommission und Schlichtungsstelle · Krankenkasse und Medizinischer Dienst.