Haben Sie die Unterlagen, auf die es ankommt?
Bevor jemand eine Akte übergibt, lohnt sich eine Minute Prüfung: Was liegt vor, was fehlt noch. Diese Seite verlangt keinen Upload, keine Anmeldung und kostet nichts.
Die Unterlagen, nach denen wir zuerst sehen
Eine Behandlungsakte besteht aus mehreren Dokumentklassen. Fehlt eine davon, fehlt in der Regel genau der Teil, über den später gestritten wird. Gehen Sie die Liste durch und haken Sie ab, was Sie haben.
- Entlassbrief oder Arztbrief — je Aufenthalt einer. Der vorläufige und der endgültige Brief können sich unterscheiden; beide sind wichtig.
- Operationsbericht — bei jedem Eingriff, dazu das Anästhesieprotokoll.
- Pflegedokumentation — Verlaufsberichte, Kurven, Wunddokumentation. Oft der umfangreichste und der aufschlussreichste Teil.
- Laborwerte — vollständig und mit Datum, nicht als Auswahl im Brieftext.
- Befunde der Bildgebung — Röntgen, CT, MRT, Sonographie: der schriftliche Befund und die Bilddaten selbst (CD, DVD oder Datenträger).
- Medikationsübersicht — was wurde wann in welcher Dosis gegeben.
- Konsile — Stellungnahmen anderer Fachabteilungen.
- Aufklärungs- und Einwilligungsbögen — mit Datum und Unterschrift.
- Verlegungs- und Notarztprotokolle — wenn zwischen Häusern oder Stationen verlegt wurde.
- Ihr Schriftwechsel — mit Klinik, Praxis, Krankenkasse oder Versicherung.
Sie haben nach § 630g BGB das Recht auf Einsicht in die vollständige Behandlungsdokumentation und auf Abschriften. Angehörige können dieses Recht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geltend machen. Fordern Sie die Akte vollständig an — nicht „die wichtigsten Unterlagen", sondern alles, ausdrücklich einschließlich der Bilddaten.
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Wie es weitergeht
Ich habe noch keine vollständige Akte
Dann ist das Anfordern der erste Schritt. Der Ratgeber erklärt Wortlaut, Fristen und was zu tun ist, wenn die Klinik nicht liefert. Die Vorlage ist kostenlos.
Akte anfordern — so geht esIch habe Unterlagen
Dann schildern Sie uns in wenigen Sätzen, worum es geht — ohne Datei, ohne Zahlung. Wir sagen Ihnen, was sich aus den Unterlagen aufbereiten lässt und was dafür noch fehlt.
Fall schildern, ohne UploadWir bereiten die Fakten auf. Die rechtliche Bewertung liegt bei Ihrem Anwalt. Wir prüfen keine Ansprüche und sagen nicht, ob ein Behandlungsfehler vorliegt — das darf und kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.